Erik Stohn: AfD-Fraktion muss sich von Zusammenarbeit mit Identitärer Bewegung distanzieren

Erik Stohn

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Erik Stohn: „Über die Identitäre Bewegung wird im Verfassungsschutzbericht 2019 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ berichtet. Das Bundesinnenministerium hatte außerdem über die Identitäre Bewegung als Verdachtsfall gesprochen.

Gegen diese Berichterstattung hatte das OVG Berlin-Brandenburg gestern zu entscheiden und klargestellt, dass diese Einstufungen nicht zu beanstanden seien. Die Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung wurde abgewiesen. In dieser wurde die zentrale Zielsetzung einer Erhaltung des deutschen Volkes in seiner ethnokulturellen Identität und der zugrundeliegende völkisch-abstammungsmäßige Volksbegriff erkannt, der der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 des GG widerspreche. Die Identitäre Bewegung wird also weiterhin als das zu bezeichnen sein, was sie ist. Jetzt, da dies gerichtlich entschieden ist, stellt sich mir umso mehr die Frage, ob die AfD-Landtagsfraktion daraus Konsequenzen zieht? Sagt sie sich von allen Mitarbeitenden los, die eine Nähe zur Identitären Bewegung haben? Stellt sie sich endlich auf den Boden des Grundgesetzes oder arbeitet sie weiterhin mit Personen zusammen, die gegen das Grundgesetz arbeiten? Ich erwarte eine Stellungnahme der AfD-Landtagsfraktion und insbesondere von den höchsten Repräsentanten dieser Fraktion, von Christoph Berndt, Dennis Hohloch und auch vom Vizepräsidenten des Landtages, von Andreas Galau.“