Andreas Noack und Jörg Vogelsänger zum FAG-Gutachten: Gemeinsam Verantwortung tragen

Andreas Noack

Andreas Noack

Der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Kommunalfinanzen, Andreas Noack, zur heute bekannt gewordenen Einigung zur Fortschreibung des Finanzausgleichsgesetzes ab 2022:

„Das Gutachten, das alle drei Jahre in Auftrag gegeben werden muss, hatte die Jahre 2016 bis 2019 betrachtet. Damit konnte die besondere Situation, die Corona auch für die öffentlichen Haushalte bedeutet, noch gar nicht einbezogen werden. Unter diesem Gesichtspunkt halte ich die heute bekannt gewordene Einigung für sehr wichtig. Die Einigung ist geprägt vom Miteinander und darauf kommt es aktuell besonders an.  Mit der gefundenen Einigung zur Fortschreibung des Finanzausgleiches zwischen Land und kommunaler Ebene werden wir der gemeinsamen Verantwortung gerecht, die wir jetzt alle miteinander haben. Ich habe intensive Gespräche mit Vertretern des FAG-Beirates und des Städte- und Gemeindebundes zum Gutachten geführt. Ich teile deren Einschätzung, dass die coronabedingten Steuerausfälle nicht von einer Seite allein getragen werden sollten. Die Einigung, nach der die Verbundquote von 22,43 Prozent für die nächsten drei Jahre unverändert bleibt und dem Gutachten durch einen Vorwegabzug von der Verbundmasse entsprochen wird, ist die richtige Antwort auf die herausfordernde Zeit, die wir alle miteinander erleben und gestalten müssen. Mit der heute bekannt gewordenen Einigung ist eine Unsicherheit ausgeräumt worden, die auf die Aufstellung der öffentlichen Haushalte Einfluss gehabt hätte.“

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Vogelsänger, dazu:

„Die verlässliche Zusammenarbeit der Landesregierung mit der kommunalen Ebene wird fortgesetzt. Nach dem kommunalen Rettungsschirm für die Jahre 2020 bis 2022 gibt es jetzt auch eine Einigung beim Finanzausgleichsgesetz. Das ist von großer Bedeutung und ausdrücklich zu begrüßen. Gerade in der Corona-Krise ist höchst mögliche Planungssicherheit von größter Bedeutung. Zur Krisenbewältigung brauchen wir leistungsfähige Kommunen mit hoher Investitionskraft. Das ist weiterhin gegeben, trotzdem auch die kommunale Ebene einen bedeutsamen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten wird. Ein wichtiger Baustein für den Landeshaushalt 2022 ist gesetzt. Wir sind in der großen Verantwortung die Corona-Krise finanzpolitisch sicher zu meistern. Das muss uns weiter gelingen.“

Hintergrund:
Die zentralen Bestandteile des kommunalen Finanzausgleichs im Land Brandenburg werden auf Grundlage des § 3 Abs. 4 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) regelmäßig überprüft. Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hat Prof. Dr. Lenk (Institut für öffentliche Finanzen und Public Management, Universität Leipzig) mit Begutachtung beauftragt und im März 2021 das Gutachten sowohl entgegengenommen, als auch veröffentlicht. Überprüft werden die Verbundquote, die Teilschlüsselmassen und die Hauptansatzstaffel. Das im März vorgelegte Gutachten hat die Jahre 2016 bis 2019 betrachtet. Die Einigung sieht vor, das dem Gutachten durch einen Vorwegabzug von 60 Millionen Euro für 2021 und für die Jahre 2022 und 2023 von jeweils 95 Millionen Euro bei gleichbleibender Verbundquote entsprochen wird.