Antragsverfahren gestartet – Soziale Dienstleister und freie Wohlfahrtsverbände werden unterstützt

Björn Lüttmann

Anlässlich der Veröffentlichung der Richtlinie zur Unterstützung von sozialen Dienstleistern und Freien Wohlfahrtsverbänden, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Björn Lüttmann:

 „Wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass auch soziale Dienstleister durch Mittel aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes unterstützt werden. Ziel war und ist es, den Bestand der Wohlfahrtsverbände und sozialen Dienstleister zu sichern, da wir deren Leistungen, Angebote und Expertise im Land Brandenburg in der Krise und nach der Krise mindestens genau so sehr benötigen wie vor der Pandemie.

Daher freue ich mich sehr, dass der Landtagsbeschluss vom 13. Mai 2020 auf Initiative der Koalitionsfraktionen nun in eine entsprechende Richtlinie gemündet ist und notleidende Vereine und andere Dienstleister der Sozialwirtschaft finanzielle Unterstützung aus dem Corona-Rettungsschirm beantragen können. Gerade in der Pandemie hat sich gezeigt, dass unser Sozialstaat funktioniert. Nun gilt es, diesen unbeschadet durch die Krise zu bringen. Wir lassen die Sozialwirtschaft nicht im Regen stehen!“

Träger, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort bis Mitte November beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) Anträge stellen. Hierfür stehen insgesamt 4,2 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes zur Verfügung.