Badevergnügen kann es nur mit sicherer Rechtslage für die Kommunen geben.

Inka Gossmann-Reetz

Brandenburg hat etwa 3.500 Seen und unzählige Badestellen. Viele Kommunen haben die Badestellen verschönert und Papierkörbe, Toiletten oder Steganlagen den Badegästen zur Verfügung gestellt. Genau das, wird ihnen nun zum Verhängnis. Denn nach jüngsten Gerichtsurteilen müssen Kommunen Pflichten und nicht zuletzt die Haftung übernehmen. Das ist für die meisten Kommunen finanziell und personell kaum machbar. Erste Kommunen befürchten in Haftung genommen zu werden und schließen aus diesem Grund Badestellen oder bauen die Anlagen – sehr zur Verwunderung und zum Ärger der Badegäste – wieder zurück.

Die SPD-Landtagsfraktion möchte Rechtssicherheit für Kommunen und Badegäste hergestellt wissen. Uns ist es wichtig, dass zur Verfügung gestellte und gern genutzte Anlagen erhalten bleiben sollen und zugleich die Kommunen aufgrund dieser Anlagen nicht in Haftung genommen werden können. Es bleiben natürliche Badestellen, wo Badegäste auf eigene Gefahr schwimmen gehen. Aber weder Kommunen, noch die Badegäste wollen dabei auf bereits vorhandene Toiletten oder Steganlagen verzichten müssen.

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Brandenburg, Inka Gossmann-Reetz, erklärt:
„Das kommunale Engagement zur Verschönerung von Badestellen wird durch die aktuellen Gerichtsentscheide ausgebremst. Wir müssen diese rechtliche Lücke schnell schließen, damit Kommunen Rechtssicherheit zurück erlangen. Das Baden an unbeaufsichtigten Badestellen geschieht auf eigene Gefahr. Die Menschen haben aber kein Verständnis dafür, dass eine vorhandene Toilette nicht mehr zur Verfügung stehen soll und aufgrund dieser rechtlichen Lücke jetzt durch eine Kommune zurückgebaut werden muss.“

Der Sprecher für kommunale Finanzen, Andreas Noack, erklärt:
„Die Kommunen haben nicht die finanziellen und nicht die personellen Ressourcen um alle Badestellen zu beaufsichtigen. Als Konsequenz auf das Urteil müssten die Kommunalverantwortlichen den Rückbau der Steganlagen veranlassen. Ich wünsche mir eine schnelle Rechtssicherheit für die kommunalen Mandatsträger im Sinne der Badegäste. Es muss möglich sein, eine unbeaufsichtigte Badestelle auch mit Papierkörben für mehr Sauberkeit ausstatten zu können.“