Björn Lüttmann: AfD-Fraktion sollte neutrale und faire Sitzungsleitung akzeptieren!

Björn Lüttmann

Björn Lüttmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Untersuchungsausschusses 7/1, zum Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion, mit dem die Abwahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/1 beantragt wird:

„Der Antrag entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Der Antrag zeugt vielmehr davon, dass der AfD-Fraktion die Aufgaben eines Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses, nicht hinreichend klar sind.

Es ist die Aufgabe des Vorsitzenden, das Verfahren unparteiisch und gerecht zu leiten und die Ordnung des Ausschusses zu wahren. Die gestellten Beweisanträge sind jeweils auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Ergeben sich Bedenken, so ist es ein Gebot des fairen Verfahrens, auf diese Bedenken vor der Beschlussfassung rechtzeitig hinzuweisen. So ist verfahren worden. Eine Einflussnahme auf die Beschlussfassung durch die Ausschussmitglieder liegt darin nicht.

Der Vorsitzende hat zudem darauf zu achten, dass bei der Beweiserhebung nur Fragen gestellt werden, die geeignet sind und das Thema des Beweisbeschlusses betreffen. Ungeeignet sind Wiederholungsfragen und auch Suggestivfragen, die so formuliert sind, dass sie dem Zeugen eine bestimmte Antwort „in den Mund legen“. Eine Frage, die der Zeuge schon einmal eindeutig beantwortet hat, muss er nicht noch einmal beantworten. Soweit dem Vorsitzenden eine Frage ungeeignet, aber inhaltlich verändert als zulässig erscheint, hat er darauf hinzuwirken, dass die Frage in einer geeigneten Form umformuliert wird. Gelingt dies nicht, obliegt es dem Vorsitzenden über die Zurückweisung der Frage zu entscheiden.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 7/1 hat seine Aufgaben entsprechend erfüllt und in vorbildlicher Weise ausgeführt. Die Vorwürfe, die die AfD-Fraktion in diesem Zusammenhang gegen den Vorsitzenden erhebt, sind haltlos.“