Björn Lüttmann und Ralf Holzschuher zur Anschließer-Entscheidung: Bundesgerichtshof schafft Klarheit

Björn Lüttmann

Björn Lüttmann

Potsdam. Der Bundesgerichtshof hat heute über eine Klage aus Brandenburg gegen Beiträge für den Anschluss ans kommunale Trinkwassernetz entschieden. Für die SPD-Landtagsfraktion bewerten die Abgeordneten Björn Lüttmann und Ralf Holzschuher die höchstrichterliche Entscheidung als abschließende Klärung.

„Der Bundesgerichtshof sorgt für Rechtssicherheit und Klarheit. Mit der heutigen Entscheidung wird ein über Jahre andauernder Konflikt beendet, der auch durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2015 leider nicht befriedet wurde. Für alle Beteiligten steht nun fest, welche Rechte und Pflichten die Zweckverbände auf der einen und die Grundstückseigentümer auf der anderen Seite haben bzw. hatten. Auch für das Land Brandenburg ist damit eine lange Phase der Unwägbarkeiten beendet. Die Landesregierung hat mit Unterstützung der rot-roten Koalition in den vergangenen Jahren alles unternommen, um die Folgen der entstandenen Unklarheit zu mildern und Betroffenen zu helfen.“