Björn Lüttmann zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Wahlrecht auch für behinderte Menschen

Björn Lüttmann

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Potsdam. Nach einer heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen psychisch kranke oder behinderte Menschen nicht grundsätzlich von Wahlen ausgeschlossen sein. Der Landtag Brandenburg hat bereits 2018 durch eine Gesetzesänderung bestehende Wahlrechtsausschlüsse für Menschen in Betreuung beseitigt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Björn Lüttmann, fordert rasche weitere Schritte auf Bundesebene.

„Das Bundesverfassungsgericht hat Klarheit geschaffen. Durch die Entscheidung aus Karlsruhe sehen wir uns bestätigt: Brandenburg hat auf Antrag der SPD-geführten Koalition für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten die Möglichkeit geschaffen, bei den Kommunal- und Landtagswahlen in diesem Jahr teilzunehmen und ihr Stimmrecht zu nutzen. Wir waren dabei eines der ersten Bundesländer und Vorreiter in Ostdeutschland. Die Einschränkungen des Wahlrechts für behinderte Menschen sollten nun auch zur bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament fallen. Die SPD fordert dies schon lange, die CDU/CSU im Bund sollte rasch einlenken; sonst entstünde am 26. Mai in Brandenburg die groteske Situation, dass viele Menschen nur kommunal wählen dürfen, aber nicht europäisch. Die Teilnahme an demokratischen Wahlen ist ein Grundrecht, das nicht willkürlich beschnitten werden darf.“