Björn Lüttmann zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts: Landtag muss Pöbeleien der AfD nicht hinnehmen

Björn Lüttmann

Björn Lüttmann

Das Verfassungsgericht des Landes hat den Ausschluss eines AfD-Abgeordneten von einer Plenarsitzung im Dezember 2016 für rechtmäßig erklärt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Björn Lüttmann, sieht durch die Entscheidung der Verfassungsrichter die Position des Parlaments im Umgang mit rechtspopulistischen Pöblern gestärkt.

„Die demokratischen Fraktionen im Parlament müssen sich grobe Beleidigungen durch die Rechtspopulisten nicht gefallen lassen. Es ist gut und wichtig, dass das Verfassungsgericht dies klar bestätigt hat. In der politischen Auseinandersetzung haben bewusst irreführende oder herabwürdigende Äußerungen, wie sie von der AfD häufig fallen, nichts zu suchen. Bedenklich stimmt, dass der heutige AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alexander Gauland, die Beleidigungen seines damaligen Stellvertreters im Brandenburger Landtag noch gerechtfertigt und unterstützt hat. Auch dafür hat es bisher leider keinerlei Entschuldigung gegeben. Herr Gauland sollte den Anstand zeigen, diese Entschuldigung nun nachzuholen“, so Björn Lüttmann.

„Deutlich wird mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts abermals, dass die Selbstinszenierung der Rechtspopulisten als verfolgte Unschuld reines Theater ist. Mit Regel- und Rechtsverstößen will die AfD gezielt provozieren; die absehbaren Konsequenzen aber will sie nicht tragen, sondern wiederum für eigene Zwecke nutzen. Diesem Kalkül wurde im vorliegenden Einzelfall ein Riegel vorgeschoben – daraus können die Demokraten im Parlament lernen. Dass die AfD erneut vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist, zeigt: Die Demokratie kann und muss sich wehren gegen Demagogie und Hetze“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Landtag.