Erik Stohn: Novelle des Denkmalschutzgesetzes schafft Klarheit, Transparenz und Bürokratieabbau für die Etablierung erneuerbarer Energien

Erik Stohn

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Anlässlich der heutigen Anhörung im Kulturausschuss äußert sich der kulturpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Erik Stohn:

„Ich begrüße ausdrücklich die Novelle des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wird bei der notwendigen Etablierung von erneuerbarer Energien im Denkmalschutz zu einem massiven Bürokratieabbau führen. Wurde bisher im ganzen Land beim Bau von Windkraftanlagen denkmalfachlich geprüft, wird nunmehr in weiten Teilen des Landes auf eine denkmalfachliche Prüfung verzichtet. Für zukünftige Windkraftprojekte schafft der Gesetzentwurf damit mehr Transparenz und Bürokratie-Entlastung.

Auf 14.000 brandenburgischen Denkmälern wurden 93 landschaftsprägende Denkmäler ausgewählt und damit Klarheit auch für die regionalen Planungsgemeinschaften geschaffen. Mit der Novelle des Denkmalschutzgesetzes werden wir als eins der ersten Landesgesetze die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorrangigkeit der regenerativen Energieerzeugung umsetzen. Die Anhörung hat unterstrichen, dass der Erhalt historischer Gebäude und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht im Widerspruch zueinanderstehen stehen. Ich freue mich ganz besonders, dass auch die evangelische Kirche deutlich gemacht hat, dass diese Gesetzesnovelle einen Beitrag zur Erhaltung unserer Schöpfung ist. Die evangelische Kirche mit ihrer Vielzahl von Denkmäler will mit guten Beispiel vorangehen.“