Erik Stohn und Andreas Noack zum Beschluss des Landtags – Kommunale Demokratie in Brandenburg gestärkt

Potsdam. Der Landtag hat heute das von der Koalition vorgelegte „Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage“ Drucksache 7/991) mit großer Mehrheit beschlossen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Erik Stohn sieht dadurch die kommunale Demokratie in der Corona-Krise gestärkt.

„Wir haben auf die Einschränkungen reagiert, die für Kommunalparlamente und -gremien aus der Corona-Krise entstehen: Sie können sich derzeit nicht oder nur eingeschränkt treffen und Beschlüsse fassen. Mit dem Notlagengesetz lassen wir deshalb befristete und klar definierte Ausnahmen von der Kommunalverfassung zu, um die Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene zu sichern und zu stärken. Damit geben wir den Kommunen einen Instrumentenkoffer in die Hand, damit Demokratie in den Gemeinden weiterhin stattfinden kann.“

Der Sprecher der SPD-Fraktion für Kommunalfinanzen, Andreas Noack, erklärt dazu:

„Die Entscheidungen auf kommunaler Ebene bilden das Rückgrat unseres Gemeinwesens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir geben den Stadtverordneten, Gemeindevertreterinnen und –vertretern sowie Kreistagsabgeordneten die Möglichkeit, statt in Präsenz in Video- oder Telefonschaltkonferenzen zu tagen. Dabei bleiben die Grundsätze der Öffentlichkeit und Transparenz ebenso gewahrt wie die Rechte der Minderheiten. Nur in äußersten Notfällen sollen unaufschiebbare Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren oder durch den Hauptausschuss getroffen werden. Das Signal ist klar: Dem Landtag liegt die Beschluss- und Handlungsfähigkeit der kommunalen Demokratie am Herzen.“