Erik Stohn und Tina Fischer: Vorschlag zur Arbeitsgerichtsreform ist eine gute Diskussionsgrundlage

Erik Stohn

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Zu den heute im Rechtsausschuss vorgestellten Reformplänen der Arbeitsgerichtsstandorte von Justizministerin Hoffmann äußert sich unser Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Rechtsausschuss, Erik Stohn:

„Ich erkenne Fakten an. Die Zahl der Arbeitsgerichtsverfahren ist erheblich gesunken und das seit vielen Jahren. Dieser Realität versuchten sich auch bereits die Vorgänger von Justizministerin Hoffmann, Volkmar Schöneburg, Helmuth Markov und Stefan Ludwig (alle Linke), zu stellen. Die Linke heute erkennt diese Realität nicht an. Es ist ja richtig, dass die Corona-Pandemie auch eine Belastung für Unternehmen und Beschäftigte ist. Daraus aber gleich eine aufziehende Wirtschaftskrise zu machen, die eine Erhöhung von Arbeitsgerichtsprozessen nach sich zieht, ist Schwarzmalerei. Die geplante Arbeitsgerichtsreform soll ohnehin erst zum 1.1.2023 umgesetzt sein. Bis dahin liegt Corona hinter uns. Ganz nebenbei unterstellt sie einem einzelnen Investor, dass er viele Begegnungen vor Gericht provozieren wird. Das ist unredlich und schafft kein gutes Investitionsklima. Sie sucht hilflos Argumente dafür, dass alles bleiben soll, wie es ist. Wenn die an den Gerichten beschäftigten Richter aber nur zu 60 Prozent ausgelastet sind, dann ist es die Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers darauf zu reagieren.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Tina Fischer, ergänzt:

„Ich freue mich über die Diskussion zur Ausgestaltung der Arbeitsgerichtslandschaft für Brandenburg. Wir haben uns im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, alle Landesteile zu fördern und auch Behördenansiedlungen so zu denken, wo immer die Chance sich bietet. Hier ist eine Chance: Wir wollen stärker ins Land und an mehr Orten Arbeitsgerichtsverfahren durchführen als früher. Für die Bürgerinnen und Bürger verkürzt es die Wege und das ist eine gute Diskussionsgrundlage.“