Erik Stohn zum Vergabemindestlohn: Sozialer Fortschritt wird in Brandenburg gemacht

Erik Stohn

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Erik Stohn: „Wir wollen in Brandenburg die Lohnuntergrenze auf 13 Euro für öffentliche Vergaben anheben. Denn erst mit 13 Euro die Stunde ist gewährleistet, dass Menschen nach einem intensiven Arbeitsleben nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Brandenburg will damit Vorbild für Deutschland sein. Aus unserer Sicht muss der allgemeine Mindestlohn ebenso steigen. Ein angemessener Mindestlohn müsste 60 Prozent des jeweiligen Medianlohns und 50 Prozent des Durchschnittlohns betragen. Deutschlands Mindestlohn liegt mit 48 Prozent des Medianlohnes unter diesem Richtwert und belegt damit Platz 14 von 21 Ländern in der EU. Für eine starke Volkswirtschaft wie Deutschland ist das unzureichend. Wir werden mit der Erhöhung des Brandenburger Mindestlohnes vorangehen und sicher abfärben auf andere Bundesländer und das ganze Land. Sozialer Fortschritt wird hier gemacht.“

Hintergrund: Die Hans-Böckler-Stiftung hat in ihrem Jahresbericht internationale Mindestlöhne miteinander verglichen. Deutschland unterschreitet die von der Mindestlohn-Initiative der EU-Kommission 2020 vorgegebenen Richtlinien für eine kontinuierliche Mindestlohn-Erhöhung. Die EU-Kommission brachte im Oktober 2020 eine Mindestlohninitiative auf den Weg. Die wichtigsten Richtwerte für einen angemessenen Mindestlohn in den Mitgliedsländern sollen 60 Prozent des jeweiligen Medianlohns und 50 Prozent des Durchschnittlohns sein. Bisher belegt Deutschland mit 48 Prozent des Medianlohns den 14. Platz von 21 Ländern in der EU, die Mindestlohn eingeführt haben.