Erik Stohn zur Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag: Kein Überlastungsproblem am Landgericht Frankfurt (Oder)

Erik Stohn

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Potsdam. Der Rechtsausschuss des Landtags Brandenburg hat sich heute mit der Entlassung eines mutmaßlichen Straftäters aus der Untersuchungshaft befasst. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Erik Stohn:

„Die Sondersitzung hat nicht ergeben, was die Opposition vorab prophezeit hatte: Die Entlassung war nicht auf eine Personalüberlastung am Landgericht Frankfurt (Oder) zurückzuführen. Durch die Neueinrichtung zwei neuer Strafkammern zum 1. Januar 2019 ist bereits eine personelle Entlastung herbeigeführt worden. In diesem Jahr haben an dem Gericht außerdem drei neue Proberichter für eine personelle Verstärkung gesorgt. Das Landgericht Frankfurt (Oder) ist ausgelastet, jedoch nicht überlastet, so wurde im Rechtsausschuss festgehalten. Die Landesregierung hat bereits vor einiger Zeit begonnen, die Justiz personell spürbar zu verstärken. Durch den Doppelhaushalt 2019/20 und den ,Pakt für den Rechtsstaat‘  können in diesem und in den kommenden Jahren knapp 400 Stellen besetzen werden.“

Zu dem im Ausschuss erörterten Vorgang erklärt Erik Stohn weiter:

„Nachdem die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes abgeschlossen waren, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zügig innerhalb von drei Wochen Anklage gegen den mutmaßlichen Drogendealer erhoben. Der geplante Beginn der Hauptverhandlung für den 12. November hätte für den Angeschuldigten insgesamt eine Verfahrensdauer von rund 10 Monaten bedeutet. Dies wären angesichts der Komplexität der Strafangelegenheit und entsprechend umfangreicher Ermittlungen in insgesamt fünf europäischen Staaten sowie weiteren terminierten Haftsachen sachlich gerechtfertigte Gründe für die Fortdauer der Untersuchungshaft.“