Gesinnungspolitische Haushaltsänderungsanträge

Erik Stohn

Erik Stohn

Erik Stohn zu dem von der AfD-Fraktion eingebrachten Haushaltsänderungsantrag:

„Das einzige Anliegen, das die AfD im heutigen Hauptausschuss vorgebracht hat, ist die Streichung aller Mittel für das Tolerante Brandenburg. Einmal mehr zeigt sie, welch Geistes Kind sie ist.

Rechtsextremismus gilt vielen Experten zufolge als die größte Bedrohung in unserem Land. Aus Sicht der AfD soll die Landesregierung sich dieser Bedrohung nicht länger annehmen. Das wird die SPD-Fraktion niemals zulassen.

Die Kritik in der Begründung unterstreicht darüber hinaus ihre Unkenntnis. Die Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg hat neben dem Rechtsextremismus auch die Phänomenbereiche Antisemitismus und Islamismus in ihren Aufgabenbereich übernommen. Sowohl die neu geschaffenen Fachstelle „Islam im Land Brandenburg“, als auch die Fachstelle Antisemitismus sind seit 2019 Mitglied des Beratungsnetzwerkes der Koordinierungsstelle. Sie hat damit auf neue gesellschaftliche Entwicklungen reagiert und ihre Rolle als Schnittstelle zwischen der zivilgesellschaftlichen und der staatlichen Bearbeitung von Phänomenbereichen weiterentwickelt.

Die Unterstützung und Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements ist angesichts der Entwicklungen wichtiger denn je. Deshalb begrüßt die SPD-Landtagsfraktion zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“.

Die AfD hat sich bis heute nicht glaubhaft vom Rechtsextremismus distanziert. Der Haushaltsantrag zur Streichung der Gelder zeigt, die AfD ist nicht an einer Bekämpfung des Rechtsextremismus, Antisemitismus und Islamismus interessiert.

Im Innenausschuss hat sie versucht, den Geflüchteten und Asylbewerbern schlichtweg das Recht auf Beratung abzusprechen. Neben der Streichung von Dolmetscherleistungen wollte die AfD-Landtagsfraktion außerdem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz streichen. Dass diese Mittel auf Grundlage eines Bundesgesetzes als verfassungsrechtlich verbrieftes Recht ausgereicht werden, interessierte die AfD nicht.

Aberwitzig wurde die innenpolitische Geisterfahrt der AfD, als diese dem Verfassungsschutz sämtliche Mittel streichen wollte und somit eine Auflösung des Verfassungsschutzes Brandenburg zu verantworten hätte. Begründet wurde es mit der Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Die Vorschläge zeigen nur, dass die AfD von der Sicherheitspolitik und Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland wenig Kenntnis hat. Die AfD ist ein Sicherheitsrisiko für Brandenburg.“