Helmut Barthel: Hilfen für Unternehmen gezielt gestalten

Helmut Barthel

Potsdam. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat am 16. Dezember 2020 einen Beschluss zur Ausgestaltung und Umsetzung von November-/ Dezemberhilfen sowie zu den Überbrückungshilfen III gefasst. Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Helmut Barthel:

„Ich begrüße es sehr, dass analog zur November- und Dezemberhilfe auch bei der Überbrückungshilfe III Abschlagszahlungen gewährt werden sollen. Denn auf diesem Weg kommt die Hilfe schnell bei den Betroffenen an.

Den Einzelhandel hat die Schließung mitten im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft hart getroffen. Die im Dezember und Januar erzielten Umsätze sind mit die höchsten im Verlauf des Jahres für viele Einzelhändler. Wer ein Saisongeschäft betreibt, wird höhere Fördersätze benötigen, damit er auch zu Weihnachten 2021 noch für seine Kunden da sein kann.

Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche dauert die Durststrecke schon sehr lange an. Daher plädiere ich dafür, dass für die Vorbereitungs- und Probenzeit Kurzarbeitergeld bezogen werden kann. Grundsätzlich wäre es gut, wenn andere Hilfen für Unternehmen wie etwa KfW-Kredite nicht in voller Höhe des Kreditbetrages auf den jeweiligen beihilferechtlichen Höchstbetrag angerechnet würden. Hier muss sich die Europäische Union dringend bewegen.“