Helmut Barthel zur geplanten Änderung des Vergabegesetzes: Brandenburg bleibt Taktgeber beim Mindestlohn

Helmut Barthel

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Potsdam. Der Landtag hat heute über eine Änderung des Landesvergabegesetzes mit dem Ziel beraten, den Mindestlohn für öffentliche Aufträge zum 1. April von neun auf 10,50 Euro pro Stunde anzuheben und zum Januar 2020 auf 10,68 Euro. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Helmut Barthel, weist auf die Vorreiterrolle Brandenburgs beim Mindestlohn hin.

„Wir haben als erstes Bundesland den Vergabelohn eingeführt. Auch dank dieser Vorlage konnte die SPD im Bund den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen, der für Millionen von Menschen höhere Einkommen bedeutet. Insbesondere in Ostdeutschland, wo noch immer geringere Löhne für mehr Arbeit gezahlt werden, ist die Anhebung wichtig. Wir machen jetzt wieder einen großen Schritt und setzen darauf, dass auch der bundesweite Mindestlohn weiter steigt. Das Ziel der SPD ist klar: Mindestens zwölf Euro pro Stunde, unabhängig von Branche und Region.“

Der SPD-Abgeordnete Helmut Barthel unterstreicht: „Der Vergabelohn trägt dazu bei, soziale Ungleichheit zu verringern und Chancengerechtigkeit zu erhöhen. Wer arbeitet, muss genug verdienen, um mit seiner Familie anständig und ohne Spardruck leben zu können. Die Beschäftigten haben auch einen Anspruch darauf, an der seit Jahren guten Wirtschaftsentwicklung ihren fairen Anteil zu bekommen. Außerdem hilft eine Anhebung des Mindestlohns Brandenburger Unternehmen, die dringend gesuchten Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Brandenburg hat mit dem Mindestlohn eine Erfolgsgeschichte begonnen, die wir jetzt fortsetzen.“