Ina Muhß und Detlef Baer zum Beschluss des Bundeskabinetts: Mindestvergütung für Auszubildende ist ein wichtiger Schritt

Ina Muhß

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Potsdam. Das Bundeskabinett hat heute eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgelegt. Für die SPD-Landtagsfraktion begrüßen die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Ina Muhß und der Sprecher für berufliche Bildung, Detlef Baer, die Neuerung und die geplante schrittweise Anhebung der Mindestvergütung.

Ina Muhß erklärt zum Beschluss der Bundesregierung:
„Die Mindestvergütung für Auszubildende ist der nächste wichtige Schritt nach der Einführung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns. Beides wurde erst auf Druck der SPD im Bund beschlossen, und bei beidem war auch Brandenburg mit seiner rot-roten Regierungskoalition eine treibende Kraft. Für die Gewinnung der dringend benötigten Fachkräfte von Morgen ist die Mindestausbildungsvergütung unerlässlich. Sie liegt damit auch im elementaren Interesse der Unternehmen, die in Brandenburg wie anderswo häufig über den Mangel an qualifiziertem Personal klagen. Um dem abzuhelfen, sind eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen und eine angemessene Vergütung der richtige Weg.“

Der SPD-Abgeordnete Detlef Baer fügt hinzu:
„Viele Auszubildende bekommen heute einen viel zu geringen Lohn. Das widerspricht der gesellschaftlichen Realität, in der auch junge Menschen selbständig und ohne unnötige Einschränkungen leben möchten. Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg müssen sie oft weite Wege zwischen Wohnort, Ausbildungsbetrieb und Berufsschule bewältigen – das geht ins Geld. Zu begrüßen ist auch das Ziel, die duale Berufsausbildung aufzuwerten und im Vergleich zu akademischen Abschlüssen stärker anzuerkennen.“

Hinweis:
Der Landtag Brandenburg hat im Januar 2018 auf Antrag der Fraktionen von SPD und Linke einen Antrag zur Auszubildendenvergütung beschlossen: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/beschlpr/anlagen/7956-B.pdf