Normenkontrollklage der AfD gegen das Verfassungsschutzgesetz

Inka Gossmann-Reetz

Inka Gossmann-Reetz , stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg, zur angekündigten Normenkontrollklage der AfD gegen das Verfassungsschutzgesetz:

„Die Ankündigung der AfD ist bemerkenswert, weil sie gegen die Transparenzregeln des Verfassungsschutzgesetzes vorgehen wollen. Ich hätte ja eher eine Klage gegen die Einordnung des AfD-Landesverbandes als Verdachtsfall erwartet. Aber nein, sie gehen einen anderen Weg und beklagen, dass die Öffentlichkeit es weiß, dass sie als Verdachtsfall vom Verfassungsschutz bearbeitet werden. Als Gesetzgeber war es uns wichtig, diese Transparenz herzustellen. Denn damit ist die Öffentlichkeit über Organisationen informiert, die im Verdacht stehen und kann sich ein Bild davon machen. Es ist aber auch für den Beobachteten ein wichtiges Signal, weil er dann sein Verhalten hinterfragen und verändern kann. Der AfD ist der Weg zurück auf den Boden des Grundgesetzes jederzeit möglich und so will ich die Transparenzregeln des Verfassungsschutzgesetzes auch verstanden wissen: Als Aufruf an die demokratischen Kräfte innerhalb einer Organisation, die Entwicklungen zu stoppen und umzukehren. Jetzt gegen die Transparenz, aber nicht gegen die Einstufung juristisch vorzugehen, klingt ja beinahe wie ein Schuldeingeständnis. Offensichtlich hätte die AfD die Öffentlichkeit lieber uninformiert gelassen. Offensichtlich würden sie gern weiter im Verborgenen arbeiten, ohne dass die Öffentlichkeit ihr wahres Ich kennt.“