Inka Gossmann-Reetz zur Gesetzesnovelle: Brandenburger Verfassungsschutz wird umfassend modernisiert

Inka Gossmann-Reetz

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Potsdam. Die Koalition hat heute ihren Gesetzentwurf zur Reform des Brandenburger Verfassungsschutzes vorgelegt. Das Parlament erhält damit stärkere Kontrollrechte, außerdem sollen mehr Mitarbeiter sich um die Aufklärung von verfassungsfeindlichen Aktivitäten kümmern. Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Inka Gossmann-Reetz begrüßt die Einigung. Die Neuregelung soll im Juni-Plenum verabschiedet werden.

„Wir als Gesetzgeber sorgen dafür, dass die Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit sich in Zukunft nicht wiederholen werden“, so Inka Gossmann-Reetz. „Die parlamentarische Kontrolle wird gestärkt, das Anwerben und Führen von kriminellen V-Leuten verboten. Zudem können Missstände innerhalb des Verfassungsschutzes von Mitarbeitern ohne Angst vor Repressalien zukünftig direkt an einen unabhängigen Beauftragten gemeldet werden.“

Der Verfassungsschutz soll Bestrebungen gegen die Verfassung frühzeitig erkennen und damit die Gefahrenabwehr ermöglichen. „Es ist unbestritten: Heute gibt es mehr Rechtsextreme, mehr Reichsbürger und mehr religiös motivierte Verfassungsfeinde. Darum stocken wir den Verfassungsschutz personell auf“, erklärt die SPD-Abgeordnete Inka Gossmann-Reetz weiter: „Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können sicher sein: Unsere Sicherheitsbehörden bekommen klare Regeln und werden so ausgestattet, dass unsere Freiheit und unsere Sicherheit auch in Zukunft garantiert sind.“

Geplant sind folgende Veränderungen und Regelungen:

  • Der Verfassungsschutz erhält zusätzlich 37 Personalstellen.
  • Neugeschaffen wird eine Innenrevision, die der Leitung unmittelbar untersteht.
  • Ein zu berufender ständiger Beauftragter der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) kann künftig auf Weisung der Kommission Sachverhalte eigenständig untersuchen.
  • Mitglieder der PKK können zur Unterstützung ihrer Arbeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen benennen.
  • Angehörige der Verfassungsschutzbehörde können sich ohne Einhaltung des Dienstwegs an die PKK wenden („whistleblower“-Regelung).
  • Zur verdeckten Informationsgewinnung können weiterhin sog. Informationsgebende (ehemals V-Leute) eingesetzt werden. Geregelt wird, in welchen Fällen die Zusammenarbeit zu beenden ist. Zudem wird nunmehr auch gesetzlich festgeschrieben, dass verdeckte Informationsgeber (ehemals V-Leute) keine Straftaten begehen dürfen.