Inka Gossmann-Reetz zur Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes: Auch Sicherheit ist ein Bürgerrecht!

Inka Gossmann-Reetz

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Potsdam. Der Landtag hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen das neue Polizeigesetz für das Land Brandenburg verabschiedet. Damit erhält die Polizei erweiterte Befugnisse im Kampf gegen Terroristen und Extremisten, insbesondere in der Gefahrenabwehr. Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Inka Gossmann-Reetz, sieht den Rechtsstaat gestärkt.

„Zur Novelle des Polizeigesetzes gab es eine Vielzahl sehr unterschiedlicher, ja gegensätzlicher Forderungen. Zwischen erheblichen Eingriffen in die bürgerlichen Grundrechte, wie sie Teile der Opposition forderten, und einem völligen Verzicht auf neue Befugnisse war die Spannbreite groß. Wir haben einen tragfähigen, ausgewogenen Kompromiss gefunden. Die Polizei soll und kann auf Grundlage des neuen Gesetzes beides schützen und achten: Die Sicherheit der Menschen vor schwerer Kriminalität ebenso wie ihre grundlegenden Freiheitsrechte.“

Inka Gossmann-Reetz ergänzt: „Die veränderten Herausforderungen – Stichworte sind Terrorismus und insbesondere rechter Extremismus – sind nur mit modernen Mitteln und Regeln für die Polizei zu bewältigen. Schließlich verbessern wir auch die Möglichkeiten der Beamtinnen und Beamten, sich im Einsatz selbst gegen gewaltsame Übergriffe zu schützen. Mit dem neuen Polizeigesetz und der vereinbarten Stärkung des Verfassungsschutzes hat die Regierungskoalition ein Sicherheitspaket geschnürt, das die Brandenburgerinnen und Brandenburger besser vor Gefahren schützt. Die SPD betrachtet Sicherheit als ein grundlegendes Bürgerrecht.“