Johannes Funke: Drei Jahre Höfeordnung in Brandenburg – Gute Regelung jetzt weiterentwickeln

Johannes Funke

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Die 2019 in Brandenburg eingeführte Höfeordnung steht trotz bislang geringer Relevanz in der Praxis nicht zur Disposition. „Eine Rolle rückwärts werde es nicht geben“, versichert der agrarpolitische Sprecher der brandenburgischen SPD-Landtagsfraktion, Johannes Funke, nach einer Ausschussdiskussion über einen Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Gesetzes.

Warum gibt es das Gesetz? Mit der Höfeordnung können zum Beispiel Landwirte mit mehreren erbberechtigten Kindern einen Haupterben benennen, der den Hof und damit den Landwirtschaftsbetrieb wirtschaftlich weiterführen kann. Die weichenden Erben erhalten einen Erbanteil, der auf einer gesetzlichen Berechnungsgrundlage unterhalb des anteiligen Hoferbes liegt. Ohne das Gesetz wäre das wirtschaftliche Fortbestehen des Betriebes nicht möglich.

Dem Bericht der Landesregierung zufolge haben Verfahren nach dem Gesetz über die Höfeordnung für das Land Brandenburg sowohl bei Rechtsanwälten aber auch in der Praxis der Gerichte bislang keine große Bedeutung erlangt. Schätzungen zufolge wird diese Form der Erbregelung lediglich in zehn Fällen pro Jahr genutzt. Die wenigen Verfahren könnten ein Hinweis darauf sein, dass sich weichende Erben durch das Gesetz veranlasst sehen, sich auf freiwillige Verfahren einzulassen, so der Bericht der Landesregierung.

„Die Höfeordnung fraktionsübergreifend als wertvolles Instrument erachtet, das es weiterzuentwickeln gelte“, fasste Johannes Funke den Austausch der Parlamentarier zusammen. Bereits infolge der Reform der Grundsteuer werde eine Änderung der Abfindungsberechnung für weichende Erben erforderlich sein.