Johannes Funke: Klarheit bei breiten Landmaschinen jetzt geschaffen  

Johannes Funke

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„Für überbreite Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, die auf öffentlichen Straßen bewegt werden, ist jetzt eine wichtige Klärung geschaffen worden. Für eine entsprechende Anpassung habe ich mich seit Beginn der Legislatur eingesetzt“, erklärt Johannes Funke, agrar-politischer Sprecher der SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag. Nach intensiven Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und den entsprechenden Fachverbänden sei eine Lösung gefunden worden, die sowohl der erforderlichen Verkehrssicherheit also auch der notwendigen Praxistauglichkeit in der Land- und Forstwirtschaft nun Rechnung trägt.

Ab sofort müssten überbreite Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft mit einer Breite von 3,25 bis 3,50 Metern nur noch durch Fahrzeuge der Kategorie BF2 begleitet worden. Damit reiche es jetzt aus, wenn Hauptfahrzeug und Begleitfahrzeug mit Rundumkennleuchten und einer Funkverbindung sowie Telefon ausgerüstet sind. Diese Lösung müsse durch die Betriebe abgesichert werden. „Die dringend erforderliche Flexibilität in der Erntezeit ist damit nun gesichert“, so Funke. Der Einsatz externer Dienstleister der Kategorie BF 3 mit deutlich höheren Anforderungen – wie Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichenanlagen analog bei den Transporten von Windenergieanlagen -und langfristigen Antragsfristen entfalle damit ab sofort.

Weiteren Handlungsbedarf im landwirtschaftlichen Verkehrsrecht sieht Funke bei den Kraftfahrstraßen, oftmals Bundesstraßen als Umgehungsstraßen von Ortschaften. Die Pflicht, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit mindestens 60 km/h zu bewegen, führe zwangsläufig zum Ausschluss von deren Benutzung. Die meisten Fahrzeuge in der Landwirtschaft seien bei 40 km/h limitiert. In der Folge müssten ganze Ernten durch historisch sanierte Innenstädte des Landes Brandenburg gefahren werden. „Das kann im Grunde niemand wollen“, führt Funke aus.