Johannes Funke: Ukrainische Führerscheine unterliegen keiner zeitlichen Befristung

Johannes Funke

Johannes Funke

Ukrainische Führerscheine unterliegen keiner zeitlichen Befristung von sechs Monaten, wie dies nach geltendem Recht eigentlich der Fall gewesen wäre. Zu dieser Feststellung kommt die Landesregierung nach einer Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Johannes Funke im Brandenburger Landtag.

Zugrunde liegt der Klarstellung eine EU-Regelung, erklärte Verkehrsminister Guido Beermann. „Geknüpft an den besonderen Schutzstatus gemäß des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine werden die nach ukrainischem Recht ausgestellten Fahrerdokumente von allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.“ Die Regelung sei seit Juli 2022 in Deutschland rechtskräftig. Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung werde keine gesonderte nationale Regelung mehr benötigt, so die Landesregierung.

Johannes Funke stellte die Anfrage, da es in dieser Sache verschiedene Irritationen gab und die erste große Flüchtlingswelle aus der Ukraine sechs Monate zurückliegt. Die Betroffenheit wäre gerade im ländlichen Raum besonders hoch gewesen, weil hier viele Ukrainerinnen und Ukrainer eine Unterkunft gefunden haben. Sie sind in besonderer Weise auf die individuelle Mobilität angewiesen. Einige haben die Arbeit in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben aufgenommen, hier ist ein gültiger Führerschein Voraussetzung.