Jutta Lieske zum Wohnraumfördergesetz: Angemessenes Wohnen muss für alle bezahlbar bleiben!

Jutta Lieske

Jutta Lieske

Potsdam. Der Landtag Brandenburg hat heute das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung beschlossen. Die Sprecherin der SPD-Fraktion für Wohnungsbau, Jutta Lieske, sieht dadurch die Interessen von Mietern ohne hohe Einkommen gestärkt.

„In vielen Regionen Brandenburgs fehlt es an preisgünstigen Wohnungen. Steigende Mieten und knapper Wohnraum sind zu einem sozialen Problem geworden. Betroffen sind vor allem Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende, aber auch junge und alte Menschen. Mit dem Brandenburger Wohnraumförderungsgesetz verbessern wir die Regelungen für die Förderung und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. Eine höhere Flexibilität und die zeitgemäße Ausgestaltung der Förderung erhöhen die Chancen für Brandenburgerinnen und Brandenburger, am gewünschten Ort eine Wohnung zu bekommen. Die neuen Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen tragen dazu bei, der Kreis der Berechtigten wird größer. Wohnen ist ein elementares Recht – es muss für alle Menschen bezahlbar bleiben!“

Kernpunkte des Wohnraumförderungsgesetzes:

  • Die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine werden der aktuellen Preisentwicklung und den demographischen Bedürfnissen angepasst (1-Personen-Haushalt: bisher 12.000 €, künftig15.600 €; 2-Personen-Haushalt: bisher 18.000 €, künftig 22.000 €; jede weitere Person: bisher 4.100 €, künftig 4.900 €; Kinderzuschlag: bisher 500 €, künftig 2.000 €)
  • Die Höhe der Einkommensgrenzen wird alle vier Jahre an die Einkommensentwicklung in Brandenburg angepasst.
  • Die Einkommensermittlung wird vereinfacht und für die Bürgerinnen und Bürgern klarer gestaltet.
  • Indem ein gemeinsamer Haushalt auch ohne Verwandtschaftsverhältnis begründet werden kann, werden Gemeinschaftliche Wohnformen besser in die Förderung einbezogen.
  • Nahe Haushaltsangehörige dürfen automatisch in der Wohnung bleiben, auch wenn der Wohnberechtigungsscheininhaber ausgezogen oder verstorben ist.
  • Das Gesetz soll auch den Anforderungen besonderer Wohnformen besser gerecht werden, unter anderem für Studierende und Auszubildende sowie für Menschen mit Behinderungen oder Wohngemeinschaften zur Unterstützung im Alter.