Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtes Brandenburg über die Klage der AfD-Landtagsfraktion wegen der Nicht-Wahl ihrer Vorschläge für die Parlamentarische Kontrollkommission erklärt
Ludwig Scheetz, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion:
„Das Verfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung das freie Mandat und die freie Entscheidung der Abgeordneten gestärkt. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist kein normaler Landtagsausschuss, sondern ein Gremium mit sicherheitsrelevanten Kontrollrechten. Hier dürfen und – aus meiner Sicht – müssen sehr hohe Standards bei der Auswahl der Mitglieder dieses Gremiums angelegt werden. Niemand kann gezwungen werden, gegen sein Gewissen Personen in das Gremium zu wählen, an deren demokratische Verortung es Zweifel gibt. Für mich ist klar: Den Totengräbern der Demokratie muss man nicht noch die Schaufel in die Hand drücken.“