Mike Bischoff zum Gutachten des Parlamentsdienstes: Haushalt für zwei Jahre ist rechtens und sinnvoll

Mike Bischoff

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Potsdam. Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags hat die Zulässigkeit eines Doppelhaushalts, der in die nächste Wahlperiode reicht, geprüft und bejaht. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Mike Bischoff sieht damit die Rechtsauffassung der Koalition bestätigt, die Kritik der Opposition dagegen als widerlegt an.

„Dem Doppelhaushalt, den das Landtagsplenum im Dezember verabschieden will, steht rechtlich nichts im Wege. Die Aufstellung des Etats für 2019 und 2020 ist zulässig und mit höherem Recht vereinbar, hat der Parlamentarische Beratungsdienst festgestellt. Ein Doppelhaushalt für das Jahr der Landtagswahl im September und das folgende Jahr gewährleistet vor allem Sicherheit und mittelfristige Planbarkeit. Andernfalls hätte Projekten und Programmen, die vom Land mit finanziert werden, eine längere Phase der Unsicherheit gedroht. Für Brandenburg wichtige Investitionen wären dadurch ins Stocken geraten“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende.

Mike Bischoff fügt hinzu: „Ein Haushalt für das Jahr 2020 wäre nach einer neuen Regierungsbildung frühestens im Sommer 2020 zu verabschieden gewesen. Diese Verzögerung wird durch die Aufstellung des Doppelhaushalts vermieden. Das Recht auf Änderungen am Etat durch den zu wählenden 7. Landtag Brandenburg ist davon völlig unberührt. Die Opposition täte gut daran, sich auf die Sachpolitik zu konzentrieren, statt mit fadenscheinigen und falschen Argumenten die Bürgerinnen und Bürger zu verwirren.“