Mike Bischoff zur angestrebten Lockerung des Kooperationsverbots: Neue Möglichkeiten für bundesweite Chancengerechtigkeit

Mike Bischoff

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Potsdam. Der Bundestag hat heute Änderungen am Grundgesetz beschlossen. Damit wird eine Unterstützung des Bundes bei Investitionen von Ländern oder Kommunen in Bildung, sozialen Wohnungsbau und Nahverkehr erleichtert. Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Mike Bischoff, sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung.

„Seit langem fordern wir eine  Lockerung des Kooperationsverbots – jetzt endlich gibt es Bewegung beim Bund. Für das Land Brandenburg und seine kommunale Familie ist das eine wichtige Entscheidung, die von der SPD maßgeblich vorangetrieben wurde. Ich begrüße es, wenn der Bund jetzt die Digitalisierung an den Schulen unterstützen darf, und hoffe, dass diese Möglichkeit auch genutzt wird. Zur Umsetzung und Mittelverteilung sind weitere Gespräche nötig. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands auf hohem Niveau. Die Bildungsrepublik darf kein Flickenteppich sein“, so Mike Bischoff.

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion fügt hinzu: „Angesichts steigender Mieten nicht nur in Ballungsräumen ist es auch richtig, die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen. Der Bund kann den Ländern hierbei künftig finanziell unter die Arme greifen – eine gute Nachricht für alle Mieterinnen und Mieter! Dass der Bund zudem den öffentlichen Nahverkehr in den Kommunen stärker fördern will, bringt Entlastung für viele Menschen in Brandenburg, insbesondere Pendlerinnen und Pendler. Es wird hier darauf zu achten sein, dass die Bundesländer faire Anteile an den Hilfen erhalten und diese bedarfsgerecht vergeben werden.“