Rundfunkstaatsvertrag wird später novelliert werden

Erik Stohn

Erik Stohn

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Erik Stohn, zur Absage der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages:

„Der Rundfunkstaatsvertrag sollte novelliert werden. Dabei ging es darum, technische und gesellschaftliche Entwicklungen nachzuvollziehen. Es sollten Anpassungen vorgenommen werden, damit der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) den öffentlich-rechtlichen Auftrag noch besser erfüllen kann. Medienpolitik ist auch immer Gesellschafts- und Demokratiepolitik. Mit dem Vorschlag zur Erweiterung des Rundfunkrates um eine Vertretung für Menschen mit Behinderungen sowie um eine Vertretung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle, Intersexuelle und Queer (LSBTTIQ*) wäre die Gesellschaft noch besser im Rundfunkrat abgebildet und hätte das Programm an Farbe und Leben gewonnen.

Auch die Stärkung der fest-freien Mitarbeiter wird durch die Absage der Novellierung leider nicht erreicht. Die fest-freien Mitarbeiter sollten nicht länger nur am Erfolg des Senders mitwirken dürfen, sondern auch ihre Beschäftigtenrechte besser vorbringen und direkt im Personalrat vertreten sein können.

Der Rundfunkstaatsvertrag wird nun nicht im September 2021 erneuert, da es auf Berliner Seite keine Einigung darüber gab, ob Programmangebote auch ausschließlich digital bereitgestellt werden können. Unbestritten ist, dass das Mediennutzungsverhalten der Menschen sich verändert hat. Radio wird zwar häufiger über Apps, Streams oder DAB+ genutzt, aber eben auch nach wie vor über UKW – und zwar von allen Altersgruppen. Muss Radio seine Inhalte linear zur Verfügung stellen oder kann es auch Radiosender geben, die ihre Inhalte ausschließlich digital bereitstellen? Diese Frage konnte nicht abschließend geklärt werden. Sie wird uns weiterhin beschäftigen. Die heutige Absage der Novellierung kann daher keine dauerhafte Absage, sondern nur eine Verschiebung sein. Der Rundfunkstaatsvertrag bleibt auf dem Tisch aller Medienpolitiker.“