Brand- und Katastrophenschutz

Brand- und Katastrophenshutz

In Brandenburg engagieren sich derzeit über 65.000 Frauen und Männer in der Feuerwehr und in den Katastrophenschutzorganisationen. Wir als SPD-Fraktion unterstützen diese Menschen mit ganzer Kraft. Denn wer sein eigenes Leben riskiert, um anderen zu helfen, verdient einen starken Rückhalt.

Danke für euren Einsatz!

Infos zur Retterprämie …

Der Einsatz unserer ehrenamtlichen Feuerwehr und Katastrophenschützer ist unbezahlbar! Unser Gemeinwesen stützt sich auf den Einsatz unserer Ehrenamtlichen. Wir haben im Landtag aber ein Gesetz verabschiedet, dass den Einsatz der aktiven Ehrenamtlichen im Brand- und Katastrophenschutz zumindest würdigen soll!

Aktive Ehrenamtliche der Einsatzabteilungen aus Freiwilliger Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW bekommen jährlich 200 Euro. Zudem gibt es nach 10, 20, 30, 40 und 50 Jahren die sogenannte Jubiläumsprämie von 500 Euro. Die Auszahlung erfolgt einmal im Jahr. Zum ersten Mal schon im Jahr 2019. Wer 2019 schon länger als 50 Jahre dabei ist, bekommt die Prämie von 500 Euro einmalig rückwirkend ausgezahlt. Denn wir wissen, der Einsatz ist eben nicht selbstverständlich!

Da es für die Auszahlung ein Gesetz braucht, wird es im Folgenden leider etwas technisch. Dafür möchten wir uns jetzt schon entschuldigen: Voraussetzung für die Auszahlung sind regelmäßig mindestens 40 Einsatzstunden im Jahr. Den Antrag stellt der Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes für die Ehrenamtlichen Feuerwehren und für die ehrenamtlichen Mitwirkenden in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des THW die unteren Katastrophenschutzbehörden. Wer ganz genau nachlesen möchte, findet hier das Gesetz.

… und zur Hinterbliebenenversorgung

Leider ist der Einsatz unserer Blaulichtfamilie nicht immer ungefährlich. Das Land steht daher den Angehörigen von im Einsatz tödlich verunglückten Helfern daher unbürokratisch zu Seite. Das gilt sowohl für die Angehörigen aller Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und des THW, sowie der Polizei.

Hat der Verunglückte einen Ehepartner oder (unverheirateten) Lebenspartner erhält dieser bis zu 60.000 Euro. Hat der Verunglückte keinen Partner, aber minderjährige oder versorgungsberechtigte Kinder werden auch diese mit 60.000 Euro unterstützt. Hat er weder Partner noch Kinder werden die Eltern oder nicht versorgungsberechtigte Kinder des Verunglückten mit 20.000 Euro oder dessen Großeltern oder Enkel mit 10.000 Euro unterstützt. Denn wer sich für uns einsetzt, für den stehen auch wir im Ernstfall ein!

Ein Antrag ist nicht erforderlich. Wer nachlesen möchte, kann die entsprechende Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales hier nachlesen.