Mehr Frauen ins Parlament

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In Brandenburg liegt der Bevölkerungsanteil von Frauen (50,6%) und Männern (49,4%) fast gleichauf (Statistisches Bundesamt, 2018). In vielen gesellschaftlichen Bereichen gibt es jedoch noch immer ein Ungleichgewicht von Männern und Frauen. So auch in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik. Im Landtag Brandenburg liegt der Frauenanteil bei rund 39 Prozent, in vielen kommunalen Vertretungen des Landes bei nur rund 23 Prozent.

Unsere Landesverfassung in Brandenburg gibt vor: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben […] durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.“ (Artikel 12 Absatz 3).

Die SPD  hat seit über 30 Jahren eine feste Quotenregelung. 50 Prozent der SPD-Abgeordneten im Brandenburger Parlament sind weiblich! Angesichts der Bevölkerungsverteilung sollte das eine Selbstverständlichkeit in allen Bereichen unserer Gesellschaft sein. Der Landtag Brandenburg zählt insgesamt 88 Sitze. Mit dem Stichwort Parität geht es nicht nur darum, dass 44 Frauen auf den Stühlen sitzen. Es geht darum, dass die Bedürfnisse, Interessen und Vorstellungen von Frauen gleichberechtigt vertreten werden! Nur wenn der Landtag mit einem positiven Beispiel voran geht, kann die Politik von anderen Ebenen fordern, was sie bei sich selbst schon umsetzt!

Zum parlamentarischen Prozess

Im Jahr 2018 jährte sich die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland zum 100. Mal. Bereits im März 2018 hat der Brandenburger Landtag beschlossen, „die anhaltende Unterrepräsentanz von Frauen in Parlamenten und Wahlämtern zu überwinden“ (Drucksache 6/8296-B).

In einem umfassenden parlamentarischen Diskussionsprozess hat sich der Landtag mit Möglichkeiten der aktiven Förderung der Gleichberechtigung auseinandergesetzt und mit zahlreichen Fachleuten beraten. Das im Januar 2019 verabschiedete Parité-Gesetz wird künftig aktiv die Gleichberechtigung bei der Besetzung des Landtags fördern.

Details zum Gesetz

Das Gesetz tritt zum 30. Juni 2020 in Kraft. Mit dem Gesetz werden künftig die zu einer Landtagswahl in Brandenburg antretenden Parteien verpflichtet, Frauen und Männer im gleichen Maße bei der Aufstellung ihrer Landesliste zu berücksichtigen.

Dabei werden zunächst jeweils eine Liste mit weiblichen und eine Liste mit männlichen Bewerbern aufgestellt. Zudem wird bestimmt, ob die Gesamtliste von einem Mann oder einer Frau angeführt wird. Entsprechend setzt sich dann die Gesamtliste zusammen. In einem weiteren Schritt werden beide Listen zur Landesliste zusammengeführt. Vorbehaltlich der Direktmandate werden nach der Rangfolge der Landesliste nach einer Landtagswahl die Mandate vergeben.

Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, können frei entscheiden, für welche Liste sie sich aufstellen möchten.