Tina Fischer: Vorfahrt für Landeskinder

Tina Fischer

Tina Fischer

Gesetz zur Änderung von Vorschriften für die Juristenausbildung.

Ziel der beschlossenen Neuregelung ist es, den sogenannten „Landeskindern“ in Brandenburg einen erleichterten Zugang in den juristischen Vorbereitungsdienst zu ermöglichen.Tina Fischer, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, macht deutlich: „Bei der Suche nach Referendarplätzen sollen Landeskinder künftig Vorfahrt haben. Analog zu der Regelung in Berlin soll es nicht alleine auf die Noten ankommen, sondern auch familiäre und soziale Bindungen eine Rolle spielen. Außerdem haben wir so den Vorteil, dass wir Juristen ausbilden, die mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit auch nach ihrem zweiten juristischen Staatsexamen bei uns in Brandenburg bleiben.

Dies passt auch zum generellen Anspruch der Landesregierung, die Justiz in Brandenburg insgesamt attraktiver zu machen. Zuletzt hatte die Koalition im Rahmen des dritten Gesetzes zur Änderung im Landesbeamtengesetz die Mindest- und die Höchstaltersgrenzen für den Einstieg im Justizvollzug angepasst. Diese positiven Auswirkungen können jetzt bereits gesehen werden. So konnten mit den Anpassungen im vergangenen Jahr 43 zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber für den Justizvollzugsdienst gewonnen werden. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, um die angespannte Personallage in den Justizvollzugsanstalten etwas abzumildern. Auch wenn es noch etwas dauern wird, bis aus den Bewerbern fertig ausgebildete Justizvollzugsbeamte werden, so ist es doch ein guter Schritt in die richtige Richtung.“