Udo Folgart zum geplanten Gesetz über die Höfeordnung: Brandenburg sichert Familienbetriebe in der Landwirtschaft

Udo Folgart

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Potsdam. Der Agrarausschuss des Landtags hat das Gesetz über die Höfeordnung (DS 6/8941) abschließend beraten und eine Beschlussempfehlung für das Juni-Plenum abgegeben. Damit ist der Weg frei für das Gesetz, das die Vererbung leistungsfähiger Landwirtschaftsbetriebe dauerhaft gewährleisten soll, so der agrarpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Udo Folgart.

„Die Initiative für das Gesetz ging von der SPD aus. Wir wollen es Landwirten in Brandenburg erleichtern, ihren Betrieb an die nächste Generation zu übergeben. Die Höfe sollen dabei wirtschaftlich und wettbewerbsfähig bleiben, was bei einer Aufteilung unter vielen Erben in Frage stünde. Die große Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land sind Einzelunternehmen, die von der Höfeordnung profitieren können.“

Weiter erklärt Udo Folgart: „Das neue Gesetz stärkt auch die Strukturen in der Brandenburger Landwirtschaft insgesamt sowie die Familien, die seit Generationen im Agrarbereich arbeiten und dies weiterhin wollen. Die SPD-Fraktion begrüßt die breite Zustimmung zum Gesetz im zuständigen Landtagsausschuss. Die komplizierten Rechtsfragen konnten wir im parlamentarischen Verfahren klären. Der Landtag kann nun im Juni-Plenum einen großen Beitrag zum Erhalt der generationenübergreifenden Landwirtschaft in Brandenburg leisten.“

Hintergrund:
Kern der Höfeordnung sind folgende Punkte:

  • ungeteilte Vererbung des Hofes an einen Hoferben und finanzielle Abfindung der weichenden Erben,
  • Bestimmung der Bemessungsgrundlage für den Hofwert und
  • Pflichten für den Hoferben.

Die Höfeordnung regelt insbesondere einen niedrigen Wert des Hofes (deutlich unterhalb des Verkehrswertes). Damit können weichende Erben (z. B. Geschwister, die den Hof nicht übernehmen) in einer Höhe abgefunden werden, die den Fortbestand des Betriebes nicht gefährdet, und ein Notverkauf wird verhindert. Dies hat besondere Bedeutung, weil angesichts steigender Preise für Landwirtschaftsflächen und wachsenden Kaufinteresses landwirtschaftsfremder Investoren der Fortbestand von Familienbetrieben zunehmend in Gefahr gerät.