Uwe Schmidt zur CDU-Ankündigung einer Verfassungsklage: Doppelhaushalt schafft Verlässlichkeit und Sicherheit

Uwe Schmidt

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Potsdam. Der Landtag berät und entscheidet in dieser Woche über den Doppelhaushalt 2019/20.  Unmittelbar vor Beginn der Debatten hat die CDU angekündigt, gegen den noch gar nicht verabschiedeten Haushalt Normenkontrollklage einreichen zu wollen. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schmidt, sieht dem gelassen entgegen.

„Die CDU weiß nicht, was sie will: Einerseits fordert sie eine langfristige Planung für das Land; zugleich kritisiert sie, wenn die SPD-geführte Landesregierung mit einem Doppelhaushalt für Verlässlichkeit in der Finanzpolitik sorgt. Wir wollen Sicherheit schaffen für Investitionen, Initiativen und Projekte, die auf Landesmittel angewiesen sind. Ein Haushalt für 2020 könnte, wenn er erst nach der Landtagswahl im September 2019 aufgestellt und beraten würde, frühestens Mitte 2020 in Kraft treten. Das ist zu spät: Es drohen dann monatelanger Stillstand, Zahlungsstopp, Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste. Eine solche Entwicklung wollen wir vermeiden und deshalb den Haushalt für die kommenden beiden Jahre beschließen. Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags hat dieses Vorgehen, das auch in anderen Bundesländern wie Sachsen seit Jahren üblich ist, als rechtmäßig und sinnvoll eingestuft“, so Uwe Schmidt.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende fügt hinzu: „Dem neu zu wählenden Landtag bleibt jede Möglichkeit, durch einen Nachtragshaushalt die Finanzpolitik neu zu bestimmen. Das weiß auch die CDU. Falsch ist zudem ihr Argument, die Koalition greife mit dem Doppelhaushalt in unzulässiger Weise auf die Rücklage des Landes zurück. Im Gegenteil: Langfristig wirksame Investitionen oder auch Ausgaben etwa für die Teilentschuldung von Kommunen sind sinnvoll angelegtes Geld, das die Zukunft Brandenburgs sichert.“