Wolfgang Roick: Geregelte Entnahme von Wölfen ins Jagdgesetz

Wolfgang Roick

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg, Wolfgang Roick, setzt sich für die Aufnahme des Wolfs als geschützte Raubtierart in das zu novellierende Jagdgesetz von Brandenburg ein. Dabei orientiert er sich an dem erfolgreichen Modell Schwedens, welches er kürzlich im Rahmen einer Informationsreise selbst erleben konnte.

In Schweden wird die Population des Wolfes gemäß europarechtlicher Vorgaben effektiv geschützt, während gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu begrenzen, erklärt Roick.

Der Wolf, der nach jahrzehntelanger Abwesenheit nun wieder in deutschen Wäldern heimisch geworden ist, ist ein bedeutsames Element des Ökosystems. Seine Rückkehr trägt positiv zur Artenvielfalt bei und unterstützt die natürliche Regulierung von Wildtierpopulationen. Trotzdem stellen die Anwesenheit von Wölfen auch Herausforderungen dar.

Roick betont weiterhin, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung sicherstellen würde, dass Wölfe weiterhin geschützt sind. Gleichzeitig würden effektive Maßnahmen zur Schadensvermeidung ermöglicht. Durch die Aufnahme ins Jagdrecht könnten Jäger zu wichtigen Partnern im Wolfsmanagement werden, da sie über die notwendige Ortskenntnis und Sachkunde verfügen, um schadenstiftende Wölfe zeitnah zu entnehmen. Dies würde helfen, schädliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu minimieren, das individuelle Sicherheitsgefühl zu erhöhen und einen weiteren Akzeptanzverlust für den Wolf zu verhindern. Dieser Ansatz wird inzwischen von vielen Experten unterstützt, da er einen ausgewogenen Schutz der Tierwelt und der landwirtschaftlichen Interessen gewährleistet.

Derzeit sind Wölfe in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt, was bedeutet, dass sie nicht bejagt werden dürfen. Dies hat auch in Brandenburg zu erheblichen Konflikten geführt, insbesondere wenn es um den Schutz von Weidetieren geht. Die EU-Kommission hat angesichts dieser inzwischen europaweit auftretenden Konflikte jüngst die lokalen Behörden dazu aufgerufen, den rechtlichen Rahmen für Ausnahmen vom strengen Schutzsystem endlich voll auszuschöpfen. Die Aufnahme des Wolfes ins Brandenburgische Jagdrecht käme dieser Aufforderung nach.

Schweden hat bereits ein erfolgreiches Modell des Wolfsmanagements etabliert. Wölfe sind dort zwar auch geschützt, aber es gibt klare Richtlinien und Maßnahmen, um Angriffe auf Weide- und Haustiere zu verhindern. Diese umfassen unter anderem relativ unbürokratische finanzielle Entschädigungen für verlorene Tiere und gezielte Entnahmen von Wölfen bzw. Wolfsrudeln, die nachweislich Weide- oder Haustiere bedrohen.