Doppelhaushalt ist rechtlich zulässig und sachlich geboten

Landtag-Plenarsaal

Zur heute vorgestellten Verfassungsklage der CDU-Fraktion gegen den 2018 vom Landtag verabschiedeten Doppelhaushalt 2019/2020 erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Mike Bischoff:

„Es steht der CDU frei zu tun, was sie nicht lassen kann. Der Zeitpunkt überrascht allerdings: Seit September 2018 hat Ingo Senftleben die Lippen gespitzt, er pfeift aber erst jetzt. Das lässt auf ein reines PR-Manöver vor den anstehenden Wahlen schließen, weil der CDU dafür die Argumente und Ideen ausgehen. Offenbar soll durch die verzögerte Einreichung der Klage eine Entscheidung des Gerichts vor der Landtagswahl vermieden werden, aus Sorge vor einer Niederlage. Das Brandenburger Verfassungsgericht wird für Wahlkampfzwecke missbraucht.

Wir sehen dem Verfahren sehr gelassen entgegen: Der Parlamentarische Beratungsdienst hat die Rechtmäßigkeit des Doppelhaushalts bestätigt. Solche Haushalte sind üblich, in anderen Bundesländern wie auch in Brandenburger Landkreisen – unabhängig von der Parteikonstellation. Es gibt dafür gute Sachgründe: Ein Doppelhaushalt schafft Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Verwaltung, Wirtschaft und Kultureinrichtungen. Die Alternative wären Stillstand, Zahlungsausfälle, Insolvenzen – das liegt nicht im Interesse der Menschen in Brandenburg.“

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Ralf Christoffers, erklärt:

„Obwohl die CDU im Land Brandenburg einen Politikwechsel anstrebt, hat sie in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/20 im vergangenen Jahr politisch keinen Gegenentwurf zum Etat der Koalition vorbringen können. Schon damals fehlte bei der CDU-Fraktion ein grundlegendes finanz- und haushaltspolitisches Konzept in den Haushaltsberatungen.

Das von der Fraktion DIE LINKE im Landtag im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst kommt zum eindeutigen Ergebnis: Wahlperiodenübergreifende Haushaltspläne in Brandenburg sind grundsätzlich zulässig. Weiterhin wurde festgestellt, dass ein Haushaltsplan für das Folgejahr keinen Rechtsmissbrauch darstellt, weil der am 1. September zu wählende Landtag auch bei Einbringung des Haushaltsgesetzes bis zum 30. September durch die geschäftsführende Landesregierung keine wesentlich anderen Möglichkeiten zur Gestaltung des Haushaltes 2020 hätte.

Die sächsische CDU hat als anders als die brandenburgische CDU diese Problemlage erkannt. Im sächsischen Landtag wird regelmäßig ein Doppelhaushalt beschlossen, der legislaturübergreifend wirkt.“