Fraktionsvorstand

Um die Planung der Arbeit der Fraktion oder auch die großen politischen Fragen geht es im Fraktionsvorstand. Ihm gehören der Fraktionsvorsitzende, der Parlamentarische Geschäftsführer und die fünf Vorsitzenden der Arbeitskreise an. Der SPD-Landesvorsitzende sowie der Fraktionsgeschäftsführer und der Pressesprecher haben eine beratende Stimme.

Wie wird der Fraktionsvorstand gewählt?

Neben der oder dem Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentarischen Geschäftsführung gehören auch die stellvertretenden Vorsitzenden zum Vorstand. Sie werden von den Arbeitskreisen vorgeschlagen und sind zugleich ihre Vorsitzenden. Der Vorstand wird zu Beginn einer Legislaturperiode für zwei Jahre gewählt. Nach der nächsten Wahl bleibt der Vorstand bis zum Ende der Legislaturperiode im Amt.

Welche Aufgaben hat der Fraktionsvorstand?

Der Fraktionsvorstand führt die Geschäfte der Fraktion, plant ihre Arbeit und bereitet die Fraktionssitzungen vor. Häufig ist der Vorstand auch der Ort, in dem gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten, Ministerinnen und Ministern und Gästen grundsätzliche politische Fragen ausführlich und in aller Offenheit beraten werden. Entsprechend unserer politischen Maxime „Geschlossenheit nach außen wahren, aber intern offen und wo nötig auch kontrovers diskutieren“ wird selbstverständlich auch bei strittigen Sachfragen, die im politischen Geschäft unvermeidlich auftauchen, Klartext geredet.

Der Vorstand hat daher auch für die enge Abstimmung zwischen Fraktion, Regierung und Partei eine herausgehobene Bedeutung. Der Vorstand tagt immer montags ab 13:30 Uhr.