Gesetzgebung

Hefter

Eine politische Idee für unser Bundesland kann auf vielen Wegen Realität werden. Sei es durch eine Volksinitiative bzw. ein Volksbegehren oder einen Vorschlag der Landesregierung. Meist werden Gesetzentwürfe aber aus der Mitte des Landtags, zum Beispiel aus einer Fraktion, eingebracht.

Ein Gesetzentwurf entsteht

Fraktionssitzung

Nehmen wir ein Beispiel: Gebühren für die Kindertagesbetreuung belasten viele Haushalte in Brandenburg. Wir kämpfen für gleiche Bildungschancen, deshalb wollen wir Eltern bei den Kitagebühren schrittweise entlasten.

Die Idee ist geboren: Im ersten Schritt soll das letzte Kita-Jahr in Brandenburg beitragsfrei werden. Doch wie kann das umgesetzt werden? Diese Detailfragen werden in den fraktionsinternen Arbeitskreisen besprochen, bei unserem Beispiel ist es der Arbeitskreis Bildung, Jugend, Sport, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Der Arbeitskreis berät, diskutiert, zieht externe Fachleute hinzu und schließlich wird in enger Abstimmung mit dem Koalitionspartner ein Gesetzentwurf formuliert. Nachdem der Arbeitskreis den Entwurf beschlossen hat wird er im Fraktionsvorstand und in der Fraktionssitzung beraten und beschlossen.

Das parlamentarische Verfahren

IsFraktionssitzungt die Mehrheit der SPD-Abgeordneten mit dem Gesetzentwurf einverstanden, kann er in einer Plenarsitzung in erster Lesung in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Der Entwurf wird allen Abgeordneten vorgestellt und zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss überwiesen. In diesem Fall ist das der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.

Der Entwurf wird jetzt von den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern beraten und es kann Expertenanhörungen im Ausschuss geben. In der zweiten Lesung kann das Vorhaben vom Plenum beschlossen werden oder erneut in den Ausschuss überwiesen werden.

Spätestens danach stimmen alle Abgeordnete über einen Entwurf ab. Unterstützt die Mehrheit das Vorhaben, wird der Entwurf zu einem Gesetz. Inzwischen ist die Idee längst umgesetzt. Seit dem 1. August 2018 müssen Eltern in Brandenburg für das Vorschuljahr in allen Kitas keine Beiträge mehr bezahlen.