Elske Hildebrandt und Björn Lüttmann: Verbesserter Frauenschutz in Brandenburg – Land schafft Anreize zur Abschaffung von Eigenanteilen fürs Frauenhaus

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Frauen im Land Brandenburg noch besser vor Gewalt schützen, das ist das Ziel der SPD-geführten Landesregierung. Im Notfall können Frauen Zuflucht in einer von 24 Frauenschutzeinrichtung im Land finden. Den Großteil der Frauenhausfinanzierung übernehmen das Land und die Kommunen. Aber auch Schutz suchende Frauen mussten bisher einen Eigenanteil für jeden Tag des Aufenthalts, ein sogenanntes „Nutzungsentgelt“, leisten.

Das Sozialministerium stellt Landkreisen und kreisfreien Städten ab sofort eine zusätzliche Förderung in Aussicht, wenn diese auf Nutzungsentgelte verzichten. Der Landesetat für die Frauenhausförderung wurde dafür auf Antrag von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen in den letzten Haushaltsberatungen aufgestockt. Die neue Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Profitieren können alle Kommunen, die einen Eigenanteil von 40 Prozent an den Gesamtkosten ihrer Frauenhäuser sicherstellen. Für 15 der 24 Frauenhäuser wird dieses Förderkriterium durch die Landkreise und kreisfreien Städte bereits erfüllt.

Dazu erklärt Björn Lüttmann, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion: „Es ist unser erklärtes politisches Ziel, den Frauenschutz im Land weiter zu verbessern. Ich hoffe, dass die Aussicht auf eine höhere Frauenhausförderung ein Anreiz zum Nachsteuern für die Kommunen ist, die die Fördervoraussetzungen noch nicht ganz erfüllen.

Frauen, die von Gewalt bedroht sind, brauchen sofort Hilfe und zwar unabhängig vom Einkommen. In Frauenhäusern suchen oft Frauen Schutz, die den festgelegten Eigenanteil für sich und ihre Kinder pro Tag nicht oder nur schwer aufbringen können. Die Dauer der Aufenthalte schwankt stark von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten. Der Eigenanteil ist eine zusätzliche finanzielle und organisatorische Belastung. Für Frauen ohne Einkommen hatte zwar bisher das Jobcenter bzw. Sozialamt die Kosten zu übernehmen, der bürokratische Aufwand war jedoch sehr hoch. In einigen Fällen blieben Frauenhäuser sogar auf den Kosten sitzen, was eine finanzielle Lücke in das Budget riss. Die neue Förderrichtlinie ist ein praktischer Baustein der Landesregierung, um Frauen und Kinder in akuten Notsituationen noch besser zu unterstützen und den bürokratischen Aufwand der Kommunen zu reduzieren.“

Elske Hildebrandt, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, ergänzt: „Es ist ohnehin schwer verständlich, dass Frauen, die in akuten Notsituationen Schutz vor Gewalt suchen, sich Gedanken um zu bezahlende Tagessätze für sich und ihre Kinder machen sollen. Ein Wegfall der Nutzungsentgelte überall im Land wäre eine enorme Erleichterung für die betroffenen Frauen. Aber auch für die Einrichtungen – denn die Frauenschutzstruktur ist mit akuter Intervention, Hilfe, Betreuung und kontinuierlicher Beratung auf der einen Seite und mit Prävention, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit auf der anderen Seite schon über alle Maßen ausgelastet. Ein guter Schritt also – und es müssen noch einige folgen, damit wir die Vorgaben der „Istanbul-Konvention“ erfüllen.“