Erik Stohn zu 25 Jahre Verfassungsgericht Brandenburg: Ein Teil der Erfolgsgeschichte unseres Landes

Erik Stohn

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Potsdam. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg feiert an diesem Donnerstag sein 25-jähriges Bestehen. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, Erik Stohn, hebt zu diesem Anlass die wichtige Stellung und Aufgabe dieses Verfassungsorgans hervor.

„Im September 1993 wählte der Landtag die ersten Landesverfassungsrichterinnen und -richter. Seitdem hat das Verfassungsgericht Brandenburg in mehr als 2.000 Streitfällen entschieden. Es befasst sich mit Fällen, in denen es um die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Landesverfassung oder um deren Auslegung geht. Das Gericht trifft beispielsweise Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Außerdem urteilt es über verfassungsrechtliche Streitigkeiten, die für die Arbeit des Landtags von Bedeutung sind.“

Erik Stohn erklärt weiter: „Das Landesverfassungsgericht trifft seine Entscheidungen unabhängig  und ist gegenüber den anderen Verfassungsorganen sowie allen Gerichten und Behörden selbstständig. In den 25 Jahren seines Bestehens hat es bei den Bürgerinnen und Bürgern wie bei politischen Akteuren wegen dieser Unabhängigkeit und seiner hohen Kompetenz großes Vertrauen erworben. So hat das Verfassungsgericht einen unschätzbaren Beitrag zum Rechtsfrieden und gesellschaftlichen Ausgleich geleistet; es gehört damit untrennbar zur Erfolgsgeschichte unseres Landes seit 1990. Wir wollen sicherstellen, dass die Verfassungsrichterinnen und –richter ihre wichtigen Aufgaben für das Land Brandenburg auch bei steigendem Arbeitsaufwand weiterhin gut wahrnehmen können. Zum Vierteljahrhundert-Jubiläum gratuliere ich sehr herzlich und wünsche dem Verfassungsgericht für die Zukunft alles Gute.“