Gabriele Theiss zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes: Kita-Qualität verbessern, Eltern entlasten, Beteiligung stärken

Gabriele Theiss

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Potsdam. Der Landtag hat heute beschlossen, wie das Gute-Kita-Gesetz des Bundes in Brandenburg umgesetzt werden soll. Das Landesgesetz dazu wurde von den Koalitionsfraktionen eingebracht. Die Sprecherin der SPD-Fraktion für frühkindliche Bildung, Gabi Theiss, sieht Brandenburg als Vorreiter bei der Nutzung der Bundesförderung.

„Wir stellen Sozialleistungsempfänger und Familien mit geringem Einkommen von Kita-Beiträgen frei. Das soll ohne aufwändiges Antragsverfahren möglich sein. Nachdem wir bereits 2018 die Beitragsbefreiung für alle Kinder im Vorschuljahr eingeführt haben, sind damit bald noch mehr Eltern entlastet: Für jedes dritte Kind in Brandenburg fallen dann keine Kita-Beiträge mehr an. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu vollständig beitragsfreier Bildung in Brandenburg. Ferner werden die Kita-Elternbeiräte gestärkt: Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen sie künftig verbindlich an kitapolitischen Entscheidungen beteiligen.“

Gabi Theiss fügt hinzu: „Wir unterstützen zudem verlängerte Betreuungszeiten in den Kitas dort, wo es Bedarf gibt. Bezuschusst werden dafür zusätzliche Personalstunden bzw. die Neueinstellung von Erzieherinnen und Erziehern. Das entsprechende Förderprogramm nutzt auch Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes, das Familienministerin Franziska Giffey auf den Weg gebracht hat. Schließlich verbessern wir die Fachkräftesituation durch Qualifizierung von zusätzlichem Kita-Personal. Die Bundesmittel sind eine willkommene Ergänzung zu den Landesausgaben für die Kitas, die wir seit 2009 auf 500 Millionen Euro verdreifacht haben.“

Hintergrund: Von den 44,6 Mio. Euro, die Brandenburg in den Jahren 2019/20 aufgrund des Gute-Kita-Gesetzes vom Bund erhält, sollen 9,2 Mio. Euro zur Beitragsbefreiung von Geringverdienern und 35,4 Mio. Euro für weitere Qualitätsverbesserungen verwendet werden.