Inka Gossmann-Reetz zur Beweisaufnahme im NSU-Ausschuss: Brandenburger Behörden blockierten nicht

Inka Gossmann-Reetz

Inka Gossmann-Reetz

Potsdam. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags hat heute Zeugen zu dem Agieren von Behördenvertretern im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München gehört. Die Obfrau der SPD-Landtagsfraktion, Inka Gossmann-Reetz, weist nach der Beweisaufnahme frühere Vorwürfe gegen Brandenburger Sicherheitsbehörden zurück.

„Die Befragungen der heutigen Zeugen im Untersuchungsausschuss haben ergeben, dass die Brandenburger Behörden die Arbeit des Oberlandesgerichts München (OLG) nicht blockiert haben. Das bestätigen auch die Aussagen des Vorsitzenden Richters im Münchener NSU-Prozess, Manfred Götzl, und des Vertreters des Generalbundesanwalts, Dr. Herbert Diemer. Vielmehr geht aus den Akten hervor, dass nach der Selbstenttarnung der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) das Innenministerium des Landes Brandenburg dem Generalbundesanwalt proaktiv Akten zur Verfügung stellte und jederzeit kooperativ Zeugenaussagen ermöglichen wollte“, so Inka Gossmann-Reetz.

Die SPD-Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende betont: „Der Eindruck einer mangelnden Aufklärungsbereitschaft Brandenburger Behörden, der in der Öffentlichkeit entstand, erklärt sich vielmehr durch das als übervorsichtig erscheinende Agieren des Brandenburgischen Zeugenschutzes im Fall der Vernehmung ,Piattos‘. Dieser Eindruck hätte sich vermeiden lassen, wenn die Brandenburger Behörden sich vorab über die möglichen Sicherheitsvorkehrungen am Oberlandesgericht München informiert hätten. Auch im Falle der Sperrerklärung zu den mitgeführten Akten des V-Mann-Führers R.G. agierten die Behörden zu zögerlich und gaben sie erst nach nochmaliger Prüfung frei. Insgesamt lässt sich feststellen: Die Brandenburger Behörden agierten übervorsichtig und zögerlich; der Vorwurf einer Blockade des Gerichts entbehrt jedoch jeglicher Berechtigung.“