Johannes Funke zur Düngemittel-Verordnung: Nahrungsmittelerzeugung im Land halten!

Johannes Funke

Johannes Funke

Potsdam. Der Landtag debattiert am Donnerstag über das vom Bundesrat beschlossene neue Düngerecht und dessen Umsetzung. Für Augenmaß dabei plädiert der agrarpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Funke.

„Die Bauern sind die wichtigsten Fachleute für Böden, Nutzpflanzen und Ackerbau. Vorgaben aus Brüssel oder Berlin haben aber zu großer Verunsicherung und erheblichen fachlichen Zweifeln unter Landwirten geführt, unabhängig davon, ob diese konventionell oder ökologisch wirtschaften. Die SPD-Fraktion dringt auf klare, handhabbare Regeln für den Einsatz von Düngemitteln. Das häufig beklagte Nitrat-Problem ist in Deutschland sehr unterschiedlich groß. Deshalb sind datenbasierte Differenzierungen und größtmögliche Transparenz bei der zukünftig bundeseinheitlichen Ausweisung sogenannter ,roter Gebiete‘ dringend geboten. Nur dann sind die strengeren Regeln begründbar. Im Land Brandenburg sind übermäßige Belastungen bislang nur sehr regional festzustellen. Nachteile zu Lasten von Brandenburger Agrarbetrieben oder gar ganzer Landschaftsräume allein durch neue Regeln bei der Ausweisung ,roter Gebiete‘ lehnen wir entschieden ab.“

Der SPD-Agrarexperte fügt hinzu: „Wir dürfen niemals vergessen, dass die Landwirte unsere Lebensgrundlage sichern. Sie versorgen uns mit gesunden, nachhaltig produzierten Nahrungsmitteln aus der Region. Die Bauern sollen weiterhin wirtschaftlich arbeiten können, in unser aller Interesse. Um den Anbau hochwertiger Ackerkulturen wie Brotgetreide oder Ölsaaten zu sichern, müssen sie auch den Humus der Böden langfristig erhalten und aufbauen. Dazu ist im Rahmen der Bundes-Düngeverordnung eine umfassende Düngestrategie für den Pflanzenbau im Land unter Einbeziehung unserer Wissenschaftseinrichtungen zu entwickeln. Langfristig wollen wir die landesseitige Umsetzung des Düngerechts in eine Ackerbaustrategie überführen, die neben der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel auch den Erhalt der Agrarbiodiversität berücksichtigt.“