Neues Landesteilhabegeld für Inklusion und Selbstbestimmung – Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes um 22 Prozent zum 1. Juli 2024

Björn Lüttmann

Die Einführung des Landesteilhabegeldes als Weiterentwicklung des bisherigen Landespflegegeldes ist ein wichtiger Schritt zu mehr Inklusion. Schon die Neubenennung setzt ein Signal worum es geht:  Mehr Teilhabe der Menschen mit Behinderungen, betont Björn Lüttmann, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion.

„Mit der Zahlung des Landesteilhabegeldes sollen Menschen mit Behinderung dazu befähigt werden, stärker am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Dies ist ein bedeutender Beitrag zur Inklusion und ein Signal für mehr Selbstbestimmung“, so Lüttmann weiter.

Die Neuregelung sieht vor, dass auch Menschen in Heimen oder Wohngemeinschaften nicht mehr vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind. Die Erweiterung des Leistungskreises wird ausdrücklich von Verbänden für Menschen mit Behinderungen begrüßt, genauso wie die langerwartete Erhöhung der Leistung.

Die Steigerung des Teilhabegeldes um rund 22 Prozent ist in der Höhe angemessen, da es seit 2018 keine Erhöhung gegeben hat. „Die lange Nichtanpassung der Geldleistung sehe ich ebenfalls kritisch. Dennoch können wir positiv festhalten, dass nun ein gewisser Aufholeffekt gegenüber den Preissteigerungen der letzten Jahre erzielt wird. Insgesamt werden bald 3000 Menschen in Brandenburg deutlich mehr Geld erhalten“, erklärt Björn Lüttmann.

Die SPD-Landtagsfraktion sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf. Wir unterstützen die Forderungen der Verbände nach einer Dynamisierung der Leistung und einer besonderen Berücksichtigung der Taubblinden. Diese Punkte sollten im heute gestarteten Gesetzgebungsverfahren ernsthaft diskutiert und im Juni beschlossen werden, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Brandenburg noch weiter zu verbessern.