Sebastian Rüter zur Neufassung des Vergabegesetzes – Mindestlohn von 13 Euro schützt vor Altersarmut

Sebastian Rüter

Sebastian Rüter

Potsdam. Der Landtag Brandenburg hat heute einen Antrag beschlossen, der die Erhöhung des Mindestlohns bei öffentlichen Aufträgen auf 13 Euro pro Stunde zum Ziel hat. So sollen die Arbeitsbedingungen für zahlreiche Beschäftige verbessert und diese vor Altersarmut geschützt werden, sagt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Rüter.

„Mit der Neufassung des Vergabegesetzes setzen wir den Koalitionsvertrag und ein zentrales Wahlversprechen der SPD um. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen, machen Brandenburg für Fachkräfte attraktiver und sind im öffentlichen Bereich Vorreiter für armutsfeste Mindestlöhne in Deutschland. Denn der geltende Mindestlohn allein reicht nicht für ein würdevolles Leben im Ruhestand. Durch die Anhebung der Lohnuntergrenze für Aufträge von Land und Kommunen wollen wir hunderttausende Menschen künftig davor bewahren, zusätzlich zur Rente staatliche Unterstützung beantragen zu müssen. Dies wird vor allem Beschäftigten nützen, die in Bereichen mit meist niedrigen Löhnen arbeiten. 13 Euro pro Stunde – das ist kein Luxus, aber ein Schutz gegen Altersarmut und deshalb ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir leisten damit einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Ich bedauere, dass die Fraktion der Linkspartei im Landtag unserem Antrag heute nicht zugestimmt hat.“

Der SPD-Abgeordnete fügt hinzu:

„Ich setze darauf, dass der höhere Vergabe-Mindestlohn in Brandenburg erneut eine Vorbildwirkung für andere Bundesländer wie auch für private Arbeitgeber entfaltet. Die Befürchtungen, ein Mindestlohn könne Unternehmen gefährden und Arbeitsplätze kosten, haben sich schon vor Jahren als falsch erwiesen. Im Gegenteil hat die Einführung des Vergabelohns in Brandenburg und später des gesetzlichen Mindestlohns im Bund den wirtschaftlichen Aufschwung verstärkt und verstetigt. Wir wollen zudem durch eine Tariftreueklausel im Vergabegesetz verhindern, dass Unternehmen öffentliche Aufträge bekommen, die ihren Beschäftigten nicht den branchenüblichen Lohn zahlen.“

Der beschlossene Antrag in der Drucksache 07/474 ist als Datei beigefügt.