Feuerwehr

Thema Feuerwehr

In Brandenburg engagieren sich derzeit über 65.000 Frauen und Männer für die Feuerwehr. Rund 38.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte halten sich in rund 1.800 Ortsfeuerwehren bereit. Wir als SPD-Fraktion unterstützen diese Menschen mit ganzer Kraft. Denn wer sein eigenes Leben riskiert, um anderen zu helfen, verdient einen starken Rückhalt.

Der Klimawandel macht sich auch bei uns in Brandenburg bemerkbar. Wir erleben Starkregen, Stürme in Orkanstärke und längere Trockenperioden. Und wir müssen lernen, besser mit Waldbränden umzugehen. Hierfür brauchen wir die Kameradinnen und Kameraden, die sich in den Feuerwehren des Landes engagieren. Diese Menschen müssen sich auf drei Dinge verlassen können: eine moderne Ausrüstung, ausreichend qualifizierte Nachwuchskräfte und die Gewissheit, dass Angehörige im Ernstfall finanziell abgesichert sind.

Diese drei Punkte liegen uns als SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag besonders am Herzen. Brand- und Katastrophenschutz sind zwar Aufgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Das Land unterstützt jedoch die Kommunen bei der Anschaffung von modernen Einsatzfahrzeugen oder bei der Sanierung von Feuerwachen mit einem jährlichen Millionenbetrag.

Derzeit engagieren sich auch rund 13.000 Kinder und Jugendliche in freiwilligen Feuerwehren. Wir setzen uns dafür ein, mehr junge Menschen früher für das Ehrenamt zu begeistern. Dafür planen wir einerseits finanzielle Anreize für ehrenamtliche Retter und Helfer. Andererseits wollen wir auch die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Feuerwehren weiter ausbauen, um Kinder und Jugendliche spielerisch an das Ehrenamt heranzuführen.

Um Familienangehörige von Engagierten in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und der Polizei im Ernstfall gleichermaßen abzusichern, haben wir einen Hilfsfonds eingerichtet. Dieser stellt Hinterbliebene von ehrenamtlich Aktiven im Brand- und Katastrophenschutz mit denen von hauptamtlich Engagierten gleich – auch ohne Heiratsurkunde. Denn wir finden: Wer sein Leben freiwillig für andere aufs Spiel setzt, darf sich im Unglücksfall keine Sorgen um die Versorgung von Angehörigen machen müssen.