Uwe Schmidt zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung: Schuldenabbau und Zukunftsinvestitionen gehören zusammen

Uwe Schmidt

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Potsdam. Der Landtag hat heute die Schuldenbremse in der Verfassung verankert. Von 2020 an gilt bundesweit grundsätzlich ein Verbot der Neuverschuldung. Brandenburg gestaltet diese Regelung mit der Verfassungsänderung und einer Reform der Landeshaushaltsordnung sinnvoll aus, wie der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schmidt, betont.

„Schon seit 2011 ist der Landeshaushalt in Brandenburg ausgeglichen, die Einnahmen sind höher als die Ausgaben. Dank der vorausschauenden Finanzpolitik der gegenwärtigen Regierungskoalition mussten wir seit acht Jahren keine neuen Schulden aufnehmen, im Gegenteil: Frühere Kredite in Höhe von 850 Millionen Euro wurden zurückgezahlt. Die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung bestätigt und bestärkt uns in unserem Ziel: Wir entlasten künftige Generationen; gleichzeitig bringen wir das Land durch Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur voran. Die neue Landeshaushaltsordnung sieht auch dafür Ausnahmen von der Schuldenbremse in besonderen Fällen und Notlagen vor.“

Uwe Schmidt ergänzt: „Zukunftsvorsorge und Sparsamkeit sind keine Gegensätze, sondern gehören eng zusammen. Die SPD-Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, den erfolgreichen Wachstums- und Konsolidierungskurs auch im kommenden Jahrzehnt fortzusetzen. Damit sichern wir den Zusammenhalt und die Lebensqualität in allen Regionen des Landes dauerhaft. Die Brandenburger Schuldenregelung bietet hierfür eine gute Grundlage.“